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Zurück zur ÜbersichtGebäudeversicherung kann kündigen - Immobilieneigentümer sollten reagieren!
Wenn eine Wohngebäudeversicherung gekündigt wird, sollten Hausbesitzer schnell handeln. Versicherer können den Vertrag regulär mit einer Frist von drei Monaten oder nach einem Schadensfall per Sonderkündigungsrecht beenden. Um eine Kündigung zu vermeiden, empfiehlt es sich, kleinere Schäden selbst zu zahlen und bei Vertragsabschluss korrekte Angaben zu machen. Auch Änderungen wie Leerstand oder Baumaßnahmen sollten der Versicherung gemeldet werden.
Kommt es dennoch zur Kündigung, sollten Betroffene den Grund erfragen und versuchen, die Kündigung rückgängig zu machen. Eine Möglichkeit ist, mit dem Versicherer neue Konditionen wie Selbstbeteiligung oder Leistungsausschlüsse zu verhandeln. Falls das nicht klappt, sollte man sich umgehend um eine neue Versicherung bemühen und dabei mehrere Angebote einholen. Fotos und Rechnungen über Renovierungen können helfen, das Risiko für den neuen Versicherer zu senken.
Eine individuelle Beratung, evtl. durch einen neutralen Versicherungsvermittler ist empfehlenswert, um den besten Schutz zu finden, der auch zusätzliche Risiken wie z. B. Überschwemmungen abdeckt, die sich bei Klimawandel häufen können.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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