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Zurück zur ÜbersichtNutzung von KI bei studentischen Prüfungsleistungen unzulässig
Die für das Hochschulrecht zuständige 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel hat mit Urteilen vom 25.02.2026 zwei Klagen von Studierenden abgewiesen (Az. 7 K 2134/24 und 7 K 2515/25).
Die Universität Kassel hatte eine Bachelorarbeit in Informatik und eine Hausarbeit im Master Verwaltungsrecht wegen verbotener Nutzung von KI (Künstlicher Intelligenz) als „nicht bestanden“ gewertet. Das stelle eine Täuschung dar. Die Studierenden wurden außerdem von einer Wiederholung der Prüfungen ausgeschlossen.
Das Gericht hielt diese Entscheidungen für rechtmäßig. Es war überzeugt, dass unerlaubte Hilfsmittel (hier: KI) genutzt wurden, und hat dabei allgemeine Regeln zum Umgang mit KI in Prüfungen und zur Beweisbarkeit ihres Einsatzes formuliert. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Themas ließ das Gericht die Berufung gegen beide Urteile zu.
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